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Steuer & Recht11 Min. Lesezeit

KfW-Förderung für Denkmalimmobilien 2025: Bis zu 37.500€ Tilgungszuschuss

SMART Redaktion·

KfW-Förderung für Denkmalimmobilien: Ihr Leitfaden für maximale Zuschüsse

Neben der bekannten Denkmal-AfA nach §7h EStG gibt es für Käufer von denkmalgeschützten Immobilien einen weiteren, oft unterschätzten Vorteil: die KfW-Förderung für energieeffiziente Sanierung. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard und zusätzlichen Boni können Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 € pro Wohneinheit erhalten — geschenktes Geld, das Ihre Investitionskosten spürbar senkt.

In diesem Artikel erklären wir, welche Förderprogramme es gibt, wie die Antragstellung funktioniert und wie Sie den maximalen Zuschuss herausholen.

Die KfW-Programme im Überblick

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden über das Programm BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Wohngebäude). Für denkmalgeschützte Immobilien sind besonders zwei Förderwege relevant:

1. KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (Programm 261)

Das Hauptprogramm für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus:

  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (bei EE-Klasse)
  • Tilgungszuschuss: 5–25% des Kreditbetrags (je nach Effizienzhaus-Stufe)
  • Zinssatz: günstige KfW-Konditionen, deutlich unter Marktniveau
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre
  • Die Effizienzhaus-Stufen und ihre Zuschüsse

    Der Tilgungszuschuss richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung. Je besser die Energieeffizienz, desto höher die Förderung:

    Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussMax. KreditMax. Zuschuss
    Effizienzhaus 855%120.000 €6.000 €
    Effizienzhaus 7010%120.000 €12.000 €
    Effizienzhaus 5515%120.000 €18.000 €
    Effizienzhaus 4020%120.000 €24.000 €
    Effizienzhaus Denkmal5%120.000 €6.000 €

    Die EE-Klasse: Erneuerbare Energien

    Erreicht das Gebäude zusätzlich die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse), erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf 150.000 € und der Tilgungszuschuss steigt um 5 Prozentpunkte:

    Effizienzhaus-Stufe + EETilgungszuschussMax. KreditMax. Zuschuss
    Effizienzhaus 70 EE15%150.000 €22.500 €
    Effizienzhaus 55 EE20%150.000 €30.000 €
    Effizienzhaus 40 EE25%150.000 €37.500 €

    Der WPB-Bonus: Worst Performing Building

    Seit 2023 gibt es einen zusätzlichen Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude — den Worst Performing Building (WPB) Bonus. Dieser gilt für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestands gehören.

  • Zusätzlicher Tilgungszuschuss: +10 Prozentpunkte
  • Erhöhter Kreditrahmen: 150.000 € pro Wohneinheit
  • Das bedeutet: Ein Effizienzhaus 70 EE mit WPB-Bonus erhält:

  • 15% (EH 70 EE) + 10% (WPB) = 25% Tilgungszuschuss
  • 25% von 150.000 € = 37.500 € Zuschuss pro Wohneinheit
  • Rechenbeispiel: KfW-Förderung in der Praxis

    Nehmen wir ein konkretes Beispiel — eine Denkmalimmobilie, die nach Sanierung den Standard KfW 70 EE erreicht und für den WPB-Bonus qualifiziert:

    Ausgangssituation:

  • Kaufpreis Wohneinheit: 280.000 €
  • Sanierungsanteil: ca. 75% = 210.000 €
  • Erreichter Standard: KfW 70 EE + WPB
  • KfW-Förderung:

  • Maximaler Kreditbetrag: 150.000 €
  • Tilgungszuschuss: 25% = 37.500 €
  • Effektiver Kaufpreis nach Zuschuss: 242.500 €
  • Kombiniert mit Denkmal-AfA:

  • Steuerersparnis Sanierungs-AfA (42% Steuersatz): ca. 88.200 €
  • KfW-Tilgungszuschuss: 37.500 €
  • Gesamtvorteil: ca. 125.700 € — fast die Hälfte des Kaufpreises!
  • Besonderheiten bei Denkmalimmobilien

    Der Effizienzhaus-Denkmal-Standard

    Für denkmalgeschützte Gebäude gelten erleichterte Anforderungen. Da der Denkmalschutz bestimmte bauliche Maßnahmen einschränkt (z.B. Fassadendämmung bei historischer Fassade), hat die KfW den Sonderstandard Effizienzhaus Denkmal geschaffen.

    Allerdings: Viele professionell sanierte Denkmalgebäude erreichen heute durch innovative Technik (Innendämmung, moderne Fenster, Fernwärme) deutlich bessere Standards als nur „Effizienzhaus Denkmal“ — oft KfW 70 oder sogar KfW 55. Das erhöht den Tilgungszuschuss erheblich.

    Beispiel: Hauboldstraße 6 in Chemnitz

    Die Hauboldstraße 6 in Chemnitz ist ein gutes Beispiel dafür, wie Denkmalschutz und Energieeffizienz zusammengehen:

  • Baujahr: 1905 (Gründerzeit)
  • Erreichter Standard nach Sanierung: KfW 70 EE
  • WPB-Bonus: Ja — als unsaniertes Altgebäude qualifiziert
  • Tilgungszuschuss: bis zu 37.500 € pro Wohneinheit
  • Zusätzlich: Sanierungs-AfA nach §7h EStG (ca. 75% des Kaufpreises absetzbar)
  • Die Kombination aus Denkmal-AfA und maximaler KfW-Förderung macht die effektiven Investitionskosten außergewöhnlich attraktiv.

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    Antragstellung: Schritt für Schritt

    1. Energieberater einschalten

    Vor Beginn der Sanierung muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (dena-Expertenliste) eingeschaltet werden. Dieser:

  • Erstellt das energetische Konzept
  • Bestätigt den angestrebten Effizienzhaus-Standard
  • Begleitet die Bauausführung
  • Stellt nach Abschluss die Bestätigung aus
  • Bei schlüsselfertigen Projekten (wie z.B. der Hauboldstraße 6) übernimmt der Projektentwickler die Beauftragung des Energieberaters.

    2. Antrag bei der KfW stellen

    Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden:

  • Online über das KfW-Portal oder über Ihre Hausbank
  • Antrag auf Programm 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss)
  • Bestätigung des Energieberaters beifügen
  • Antrag wird geprüft und Zusage erteilt
  • 3. Baumaßnahme durchführen

    Nach der Zusage wird die Sanierung durchgeführt. Der Energieberater überwacht die Einhaltung der energetischen Standards.

    4. Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Sanierung:

  • Energieberater stellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus
  • Diese wird bei der KfW eingereicht
  • Der Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben
  • Wichtig: Timing beachten!

  • Der Antrag muss vor dem Kauf bzw. vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden
  • Bei schlüsselfertigen Projektentwicklungen kümmert sich meist der Entwickler darum
  • Fragen Sie immer beim Verkäufer nach, ob die KfW-Förderung bereits gesichert ist
  • KfW-Förderung und Denkmal-AfA: Die Wechselwirkung

    Eine wichtige Frage für Kapitalanleger: Wie verhalten sich KfW-Förderung und Denkmal-AfA zueinander?

    Die Regel: Der KfW-Tilgungszuschuss mindert die AfA-Bemessungsgrundlage. Das bedeutet: Der Zuschuss wird von den absetzbaren Sanierungskosten abgezogen.

    Beispiel:

  • Sanierungskosten: 210.000 €
  • KfW-Tilgungszuschuss: 37.500 €
  • AfA-Bemessungsgrundlage: 210.000 - 37.500 = 172.500 €
  • Trotz dieser Anrechnung ist die Kombination beider Förderungen immer noch deutlich vorteilhafter als nur eine der beiden. Der KfW-Zuschuss ist schließlich geschenktes Geld, während die AfA „nur“ eine zeitliche Verschiebung der Steuerlast darstellt.

    Häufige Fehler vermeiden

    1. Antrag zu spät gestellt

    Der häufigste Fehler: Die KfW-Förderung erst nach Kaufvertragsunterschrift beantragen. Dann ist es oft zu spät.

    2. Falschen Energieberater gewählt

    Nur Experten aus der dena-Expertenliste sind zugelassen. Andere Energieausweise reichen nicht.

    3. Förderhöhe falsch kalkuliert

    Nicht jedes Denkmalgebäude erreicht KfW 70 EE. Lassen Sie den Standard vor dem Kauf vom Energieberater bestätigen.

    4. Eigenkapital nicht berücksichtigt

    Der KfW-Kredit kann mit Eigenkapital kombiniert werden. Auch der KfW-Kredit kann mit Eigenkapital kombiniert werden.

    Fazit: KfW-Förderung als Rendite-Turbo

    Die KfW-Förderung ist neben der Denkmal-AfA der zweite große Hebel bei Denkmalimmobilien. Mit bis zu 37.500 € Tilgungszuschuss pro Wohneinheit senkt sie die effektiven Investitionskosten erheblich und verbessert die Gesamtrendite spürbar.

    In Kombination mit der Denkmal-AfA können Kapitalanleger bei gut gewählten Objekten einen Gesamtvorteil von über 100.000 € erzielen — bei Kaufpreisen, die in aufstrebenden Städten wie Chemnitz noch erschwinglich sind.

    Das Entscheidende: Informieren Sie sich frühzeitig, wählen Sie ein Objekt mit bestätigtem KfW-Standard und stellen Sie den Antrag vor dem Kauf.

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    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die KfW-Förderbedingungen können sich ändern. Aktuelle Konditionen finden Sie auf kfw.de.

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    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der maximale KfW-Tilgungszuschuss für Denkmalimmobilien?

    Der maximale Tilgungszuschuss beträgt 37.500€ pro Wohneinheit — bei Erreichen des Standards Effizienzhaus 40 EE oder beim Effizienzhaus 70 EE mit zusätzlichem WPB-Bonus (Worst Performing Building). Der Zuschuss wird direkt vom KfW-Darlehen abgezogen und muss nicht zurückgezahlt werden.

    Kann ich KfW-Förderung und Denkmal-AfA gleichzeitig nutzen?

    Ja, beide Förderungen können kombiniert werden. Allerdings mindert der KfW-Tilgungszuschuss die Bemessungsgrundlage für die Denkmal-AfA. Trotzdem ist die Kombination deutlich vorteilhafter als nur eine der beiden Förderungen zu nutzen.

    Wann muss der KfW-Antrag gestellt werden?

    Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Bei schlüsselfertigen Projekten kümmert sich meist der Projektentwickler um die rechtzeitige Antragstellung. Fragen Sie immer nach, ob die KfW-Förderung bereits gesichert ist.

    Was ist der WPB-Bonus bei der KfW-Förderung?

    WPB steht für 'Worst Performing Building' und bezeichnet Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestands gehören. Der Bonus erhöht den Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte und den maximalen Kreditrahmen auf 150.000€. Unsanierte Altbauten qualifizieren sich häufig für diesen Bonus.

    Brauche ich einen Energieberater für die KfW-Förderung?

    Ja, ein zugelassener Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste ist Pflicht. Er erstellt das energetische Konzept, begleitet die Sanierung und stellt die Bestätigung nach Durchführung aus, die für die Auszahlung des Tilgungszuschusses benötigt wird.

    Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Für individuelle Finanzentscheidungen empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Honorarberater.

    S

    SMART Redaktion

    Die Redaktion von SMART Finanzberatung recherchiert und schreibt über Honorarberatung, ETFs und unabhängige Finanzplanung.