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Steuer & Recht12 Min. Lesezeit

Denkmal-AfA nach §7h EStG: So sparen Kapitalanleger bis zu 75% Steuern

SMART Redaktion·

Denkmal-AfA nach §7h EStG: Der ultimative Leitfaden für Kapitalanleger

Wer als Gutverdiener nach legalen Wegen sucht, seine Steuerlast zu senken, stößt früher oder später auf ein Thema: denkmalgeschützte Immobilien. Und das aus gutem Grund — denn die sogenannte Denkmal-AfA nach §7h EStG gehört zu den attraktivsten Steuersparmodellen, die das deutsche Steuerrecht für Kapitalanleger bereithält.

Aber was genau steckt dahinter? Wie funktioniert die Absetzung? Und für wen lohnt sich das Investment wirklich? In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie wissen müssen — verständlich, praxisnah und mit konkreten Rechenbeispielen.

Was ist die Denkmal-AfA nach §7h EStG?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerliches Instrument, mit dem Immobilienbesitzer die Anschaffungs- und Herstellungskosten ihrer Immobilie über die Nutzungsdauer steuerlich geltend machen können. Bei denkmalgeschützten Immobilien geht der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt weiter.

§7h EStG regelt die erhöhte Absetzung für Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Das bedeutet: Wer eine denkmalgeschützte Immobilie in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet kauft und saniert, kann einen erheblichen Teil der Sanierungskosten steuerlich absetzen.

Die Abschreibungssätze im Detail

Für Kapitalanleger (§7h EStG — Vermietung):

  • Jahre 1–8: jeweils 9% der Sanierungskosten
  • Jahre 9–12: jeweils 7% der Sanierungskosten
  • Ergebnis: 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre absetzbar
  • Für Eigennutzer (§10f EStG — Selbstbewohner):

  • Jahre 1–10: jeweils 9% der Sanierungskosten
  • Ergebnis: 90% der Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgabe absetzbar
  • Zusätzlich: Die lineare AfA auf den Altbauanteil

    Neben der Sanierungs-AfA können Kapitalanleger auch den Altbauanteil (also den Gebäudeanteil vor Sanierung) linear abschreiben:

  • Gebäude vor 1925: 2,5% pro Jahr (40 Jahre Nutzungsdauer)
  • Gebäude ab 1925: 2,0% pro Jahr (50 Jahre Nutzungsdauer)
  • Diese lineare AfA kommt zusätzlich zur Sanierungs-AfA hinzu und erhöht den steuerlichen Vorteil nochmals.

    Praxisbeispiel: So sieht die Steuerersparnis konkret aus

    Nehmen wir ein reales Beispiel — eine Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Gründerzeit-Gebäude:

    Ausgangsdaten:

  • Kaufpreis: 280.000 €
  • Sanierungsanteil: 75% = 210.000 €
  • Altbauanteil (Gebäude): ca. 50.000 €
  • Grundstücksanteil: ca. 20.000 € (nicht absetzbar)
  • Grenzsteuersatz des Käufers: 42%
  • Steuerersparnis durch Sanierungs-AfA (§7h EStG):

    ZeitraumAfA-SatzJährliche AfASteuerersparnis/Jahr
    Jahre 1–89%18.900 €7.938 €
    Jahre 9–127%14.700 €6.174 €

    Gesamte Steuerersparnis Sanierungs-AfA: ca. 88.200 €

    Zusätzlich lineare AfA auf Altbauanteil:

  • 2,5% von 50.000 € = 1.250 €/Jahr → Steuerersparnis: 525 €/Jahr
  • Gesamte Steuerersparnis über 12 Jahre: ca. 94.500 €

    Das bedeutet: Von den 280.000 € Kaufpreis holen Sie sich durch Steuervorteile rund ein Drittel zurück — und das zusätzlich zu laufenden Mieteinnahmen und potentieller Wertsteigerung.

    Tipp: Nutzen Sie unseren Steuerrechner für Denkmalimmobilien, um Ihre individuelle Steuerersparnis zu berechnen.

    Voraussetzungen: Wann greift die Denkmal-AfA?

    Damit Sie die erhöhte Absetzung nach §7h EStG nutzen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich

    Das Gebäude muss in einem amtlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegen. Die Gemeinde muss dies per Satzung festgelegt haben.

    2. Bescheinigung der Gemeinde

    Sie benötigen eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass die Sanierungsmaßnahmen den Zielen der Sanierung entsprechen. Ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt die erhöhte AfA nicht an.

    3. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

    Die Sanierungskosten müssen für Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen anfallen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Gebäudes dienen. Reine Luxussanierungen oder Maßnahmen, die nicht den Sanierungszielen entsprechen, sind nicht begünstigt.

    4. Zeitliche Zuordnung

    Die Baumaßnahmen müssen nach dem Kauf durchgeführt werden. Der Sanierungsanteil muss klar vom Kaufpreis des unsanierten Gebäudes abgegrenzt sein.

    Denkmal-AfA vs. normale Immobilien-AfA: Der Unterschied

    KriteriumNormale ImmobilieDenkmalimmobilie (§7h)
    AfA-Satz2–3% linear9%/7% (+ lineare AfA)
    AbsetzbarGebäudeanteilSanierungskosten (oft 60–80% des Kaufpreises)
    Zeitraum33–50 Jahre12 Jahre (beschleunigte AfA)
    SteuereffektModeratSehr hoch
    Für EigennutzerNicht möglichJa, über §10f EStG

    Der entscheidende Vorteil: Bei der Denkmal-AfA setzen Sie den größten Teil des Kaufpreises innerhalb von nur 12 Jahren ab — statt wie bei normalen Immobilien über 33–50 Jahre den deutlich kleineren Gebäudeanteil.

    Für wen lohnt sich die Denkmal-AfA besonders?

    Die Denkmal-AfA entfaltet ihre volle Wirkung bei Steuerpflichtigen mit hohem Grenzsteuersatz. Je mehr Steuern Sie zahlen, desto größer ist der absolute Vorteil:

  • Angestellte mit hohem Einkommen (ab ca. 60.000 € zu versteuerndes Einkommen)
  • Ärzte, Anwälte, Ingenieure und andere Gutverdiener
  • Selbstständige und Unternehmer mit hohen Gewinnen
  • Ehepaare mit zusammenveranlagtem hohen Einkommen
  • Weniger geeignet ist die Denkmal-AfA für Anleger mit niedrigem Steuersatz — hier fällt die Steuerersparnis absolut geringer aus, und andere Anlageformen könnten attraktiver sein.

    Häufige Fehler und Fallstricke

    1. Keine Bescheinigung eingeholt

    Ohne die Bescheinigung der Gemeinde geht gar nichts. Stellen Sie sicher, dass der Projektentwickler die Bescheinigung beantragt und Sie diese vor der Steuererklärung vorliegen haben.

    2. Sanierungsanteil zu hoch angesetzt

    Das Finanzamt prüft den Sanierungsanteil genau. Unseriöse Anbieter locken manchmal mit überhöhten Sanierungsanteilen. Achten Sie auf eine realistische Kalkulation und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen.

    3. Eigenleistungen nicht begünstigt

    Eigenleistungen des Käufers (z.B. selbst renovieren) sind über §7h nicht absetzbar. Nur die Kosten professioneller Sanierungsmaßnahmen zählen.

    4. Haltefrist beachten

    Wer die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft, muss den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuern (Spekulationssteuer). Planen Sie also langfristig.

    Aktuelles Beispiel: Hauboldstraße 6 in Chemnitz

    Ein konkretes Beispiel für eine attraktive Denkmalimmobilie mit hohem Sanierungsanteil ist die Hauboldstraße 6 in Chemnitz. Das Gründerzeit-Gebäude von 1888 wird derzeit kernsaniert und bietet:

  • 10 Eigentumswohnungen von 52 bis 90 m²
  • Geschätzter Sanierungsanteil: ca. 75% des Kaufpreises
  • KfW-Effizienzhaus 70 EE mit bis zu 37.500 € Tilgungszuschuss
  • Lage im Sanierungsgebiet Brühl-Boulevard (§7h-fähig)
  • Chemnitz als Europäische Kulturhauptstadt 2025 — steigendes Wertsteigerungspotenzial
  • Kaufpreise ab 226.782 €
  • Mit dem interaktiven Steuerrechner auf der Objektseite können Sie Ihre individuelle Steuerersparnis sofort berechnen.

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    Checkliste: So gehen Sie bei einer Denkmalimmobilie vor

    1. Steuersituation prüfen: Lohnt sich die Denkmal-AfA bei Ihrem Grenzsteuersatz? 2. Standort analysieren: Liegt das Objekt in einem Sanierungsgebiet? 3. Projektentwickler prüfen: Hat er Erfahrung mit Denkmal-Sanierungen und Referenzen? 4. Sanierungsanteil klären: Wie hoch ist der tatsächliche §7h-fähige Anteil? 5. Finanzierung planen: Eigenkapital, KfW-Förderung, Bankfinanzierung 6. Steuerberater einbeziehen: Individuelle Berechnung und Beratung 7. Kaufvertrag prüfen: Sanierungsanteil muss klar ausgewiesen sein 8. Bescheinigung sicherstellen: Gemeindebescheinigung für das Finanzamt

    Fazit: Denkmal-AfA — eines der besten Steuersparmodelle

    Die Denkmal-AfA nach §7h EStG ist kein Steuertrick, sondern ein vom Gesetzgeber bewusst geschaffener Anreiz, um die Erhaltung historischer Bausubstanz zu fördern. Für Kapitalanleger mit hohem Steuersatz bietet sie eine einzigartige Kombination aus:

  • Hoher Steuerersparnis (oft 30–40% des Kaufpreises)
  • Laufenden Mieteinnahmen (ca. 3–5% Bruttomietrendite)
  • Langfristiger Wertsteigerung (insbesondere in aufstrebenden Städten)
  • Inflationsschutz durch Sachwertanlage
  • KfW-Förderung als zusätzlicher Bonus
  • Wichtig ist, dass Sie sich von seriösen Partnern begleiten lassen und die Investition nicht allein wegen der Steuervorteile tätigen — sondern weil Lage, Qualität und wirtschaftliche Rahmendaten stimmen.

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    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Lassen Sie Ihre persönliche Situation immer von einem Steuerberater prüfen.

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    Häufige Fragen

    Wie viel kann ich mit der Denkmal-AfA nach §7h EStG maximal absetzen?

    Kapitalanleger können 100% der begünstigten Sanierungskosten über 12 Jahre absetzen (8 Jahre × 9% + 4 Jahre × 7%). Bei einem typischen Sanierungsanteil von 60–80% des Kaufpreises bedeutet das eine erhebliche Steuerersparnis. Eigennutzer setzen 90% über 10 Jahre als Sonderausgabe ab (§10f EStG).

    Kann ich die Denkmal-AfA auch als Eigennutzer nutzen?

    Ja, auch Eigennutzer profitieren über §10f EStG. Sie können 90% der begünstigten Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgaben absetzen (10 × 9%). Der steuerliche Effekt ist etwas geringer als bei Kapitalanlegern, aber immer noch sehr attraktiv.

    Welche Voraussetzungen muss eine Immobilie für die Denkmal-AfA erfüllen?

    Das Gebäude muss in einem amtlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegen, die Sanierungsmaßnahmen müssen den Sanierungszielen der Gemeinde entsprechen, und Sie benötigen eine offizielle Bescheinigung der Gemeindebehörde. Außerdem müssen die Sanierungskosten nach dem Kauf anfallen.

    Ab welchem Einkommen lohnt sich eine Denkmalimmobilie?

    Die Denkmal-AfA lohnt sich besonders ab einem Grenzsteuersatz von 35–42%. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von ca. 60.000€ (Einzelveranlagung) bzw. 120.000€ (Zusammenveranlagung). Je höher der Steuersatz, desto größer der absolute Vorteil.

    Wie unterscheidet sich die Denkmal-AfA von der normalen Immobilien-AfA?

    Bei der normalen AfA setzen Sie den Gebäudeanteil über 33–50 Jahre linear ab (2–3% p.a.). Bei der Denkmal-AfA setzen Sie die Sanierungskosten (oft 60–80% des Kaufpreises) beschleunigt über 12 Jahre ab — mit deutlich höheren Sätzen von 9% bzw. 7%. Der steuerliche Effekt ist dadurch um ein Vielfaches höher.

    Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Für individuelle Finanzentscheidungen empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Honorarberater.

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    SMART Redaktion

    Die Redaktion von SMART Finanzberatung recherchiert und schreibt über Honorarberatung, ETFs und unabhängige Finanzplanung.