Honorarberatung steuerlich absetzbar? Das sagt das Finanzamt
# Ist Honorarberatung steuerlich absetzbar? Das sagt das Finanzamt
Du hast dich entschieden, deine Finanzen selbst in die Hand zu nehmen und suchst nach unabhängigem Rat. Eine Honorarberatung bietet hierfür Transparenz und Expertise. Doch kaum sind die Rechnungen des Honorar-Finanzberaters bezahlt, stellt sich die Frage: Kann ich diese Kosten eigentlich von der Steuer absetzen? Eine exzellente Frage, deren Antwort leider nicht immer ein klares Ja oder Nein ist. Sie hängt stark davon ab, wofür genau die Beratung in Anspruch genommen wurde und welche Einkunftsart betroffen ist. Stand: 2025.
Als unabhängiges Informationsportal für Honorarberatung und ETF-basierte Geldanlage möchten wir dir hier einen umfassenden Überblick geben, wann und wie du Beratungskosten absetzen kannst und welche Fallstricke es gibt. Wir sind Journalisten, keine Steuerberater, daher ersetzt dieser Artikel keine individuelle steuerliche Beratung.
Honorarberatung: Eine kurze Einordnung
Bevor wir ins Detail der steuerlichen Absetzbarkeit gehen, lass uns kurz klären, was Honorarberatung auszeichnet. Im Gegensatz zur provisionsbasierten Beratung, bei der der Berater über Produktprovisionen bezahlt wird, entrichtest du bei der Honorarberatung ein direktes Entgelt für die Leistung des Beraters. Das schafft Transparenz und minimiert potenzielle Interessenkonflikte, da der Berater kein Interesse am Verkauf bestimmter Produkte hat, sondern allein an deiner optimalen Lösung ausgerichtet ist. Die Kosten sind dabei klar definiert und werden in der Regel nach Stundenaufwand oder als Pauschale berechnet.
Die Grundregel: Privatvergnügen vs. Einkommenserzielung
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Ausgaben, die der privaten Lebensführung dienen, und solchen, die zur Erzielung von Einnahmen notwendig sind.
* Private Ausgaben sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Hobbys, Lebensmittel oder auch die allgemeine Vermögensverwaltung. * Einnahmebezogene Ausgaben hingegen können als sogenannte Werbungskosten (§ 9 EStG) oder Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) geltend gemacht werden, wenn sie unmittelbar und ausschließlich der Erzielung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen.
Für bestimmte Ausgaben, die weder klar privat noch klar einkommensbezogen sind, gibt es im Steuerrecht spezielle Regelungen, die eine Absetzbarkeit als Sonderausgaben (§ 10 EStG) ermöglichen. Hierunter fallen zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen.
Genau in dieser Abgrenzung liegt die Herausforderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Finanzberatungskosten. Es kommt auf den konkreten Zweck und die Art der Honorarberatung an.
Honorarberatung zur Geldanlage: Meist nicht absetzbar
Dies ist der Punkt, an dem viele private Anleger enttäuscht werden. Die Kosten für eine allgemeine Finanz- oder Anlageberatung, die darauf abzielt, dein privates Vermögen zu optimieren oder zu strukturieren, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
Das sagt der Bundesfinanzhof (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Gericht für Steuerfragen, hat in mehreren Urteilen (u.a. BFH-Urteil vom 14.1.2010, VI R 28/08, und BFH-Urteil vom 20.11.2014, VI R 28/11) klargestellt, dass die Verwaltung des eigenen privaten Vermögens, auch wenn sie der Erzielung von Kapitalerträgen dient, zur privaten Lebensführung gehört.
Das bedeutet: Auch wenn du durch die Beratung bessere Renditen erzielst, die wiederum versteuert werden müssen, sieht das Finanzamt die Beratungskosten als private Ausgabe an, die nicht als Werbungskosten bei den Kapitalerträgen (Anlage KAP) abgezogen werden kann. Die Begründung: Die Entscheidung, wie und wo privates Vermögen angelegt wird, ist eine persönliche Entscheidung, die nicht direkt der Einkommenserzielung im Sinne des Steuerrechts dient, sondern der privaten Vermögensverwaltung.
Seltene Ausnahmen bei Anlageberatung
Es gibt sehr seltene Ausnahmen, in denen Anlageberatungskosten doch absetzbar sein könnten:
* Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte: Wenn die Anlageberatung nicht dein privates Vermögen betrifft, sondern direkt im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit steht, könnten die Kosten als Betriebsausgaben absetzbar sein. Dies ist aber dann keine „private“ Anlageberatung mehr. * Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Wenn die Beratung sich auf die Finanzierung oder Verwaltung von Immobilien bezieht, die vermietet oder verpachtet werden (und somit Einkünfte erzielen), könnten die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar sein. Hierzu später mehr.
Für den Großteil der privaten Anleger, die eine Honorarberatung für ihre ETF-Depots, Aktienanlagen oder sonstige Kapitalanlagen in Anspruch nehmen, bleibt die schlechte Nachricht: Die Kosten sind in der Regel nicht absetzbar.
Altersvorsorgeberatung: Eine gute Chance zur Absetzbarkeit
Hier wird die Situation deutlich positiver! Kosten für eine Honorarberatung, die sich auf deine Altersvorsorge bezieht, können unter bestimmten Umständen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar. Darunter fallen unter anderem Beiträge zu:
* Gesetzlichen Rentenversicherungen * Rürup-Renten (Basisrente) * Riester-Renten (inkl. Zulagen) * Kranken- und Pflegeversicherungen
Das Gute ist: Die Kosten für eine Honorarberatung, die unmittelbar mit dem Abschluss oder der Optimierung solcher begünstigten Altersvorsorgeprodukte zusammenhängen, können ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Das Finanzamt sieht die Beratungskosten hier als untrennbaren Bestandteil der Vorsorgeaufwendungen an.
Was ist wichtig für die Absetzbarkeit?
1. Bezug zur begünstigten Altersvorsorge: Die Beratung muss sich explizit auf Produkte beziehen, deren Beiträge selbst als Sonderausgaben absetzbar sind (z.B. Rürup-Rente, Riester-Rente). 2. Unmittelbarer Zusammenhang: Es muss ein klarer, direkter Zusammenhang zwischen der Beratung und dem Abschluss oder der Anpassung des Vorsorgevertrags bestehen. Eine allgemeine Finanzplanung, die nur am Rande die Altersvorsorge streift, reicht hier in der Regel nicht aus. 3. Detaillierte Rechnung: Dein Honorar-Finanzberater sollte dir eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der klar hervorgeht, dass die Beratung die Altersvorsorge zum Gegenstand hatte. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist hier Gold wert.
Höchstgrenzen beachten
Die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ist durch Höchstgrenzen begrenzt. Diese Grenzen variieren je nach Art der Vorsorge und deinem Status (z.B. Arbeitnehmer, Selbstständiger). Auch wenn die Beratungskosten prinzipiell absetzbar sind, können sie nur innerhalb dieser gesetzlichen Höchstgrenzen berücksichtigt werden. Viele Steuerpflichtige erreichen diese Höchstgrenzen bereits durch ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Es lohnt sich jedoch immer, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben.
Honorarberatung für Immobilien (Vermietung & Verpachtung): Werbungskosten
Besitzt du Immobilien, die du vermietest oder verpachtest und erzielst daraus Einkünfte? Dann kann eine Honorarberatung in diesem Bereich steuerlich sehr relevant sein.
Direkter Bezug zu Einnahmen
Kosten für eine Finanzberatung, die sich auf deine vermieteten Immobilien beziehen, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) abgesetzt werden. Dies gilt, wenn die Beratung direkt dazu dient, diese Einkünfte zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten.
Beispiele für absetzbare Beratungskosten:
* Beratung zur Finanzierung einer Mietimmobilie (z.B. Vergleich von Darlehensangeboten, Zinsoptimierung). * Beratung zur steuerlichen Optimierung von Mieteinnahmen oder zur Abschreibung von Immobilien. * Beratung zu Sanierungsmaßnahmen an einer vermieteten Immobilie, die sich auf deren Wirtschaftlichkeit auswirken. * Beratung zur Vermietbarkeit oder zur Miethöhe, um Einnahmeausfälle zu vermeiden.
Auch hier ist eine detaillierte Rechnung des Honorarberaters entscheidend, die den Bezug zur vermieteten Immobilie und den erzielten Einkünften klar dokumentiert.
Honorarberatung für Selbstständige und Unternehmer: Betriebsausgaben
Bist du selbstständig oder betreibst ein Unternehmen? Dann ist die Lage meist einfacher. Kosten für eine Honorarberatung, die im Zusammenhang mit deiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, sind in der Regel als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) voll absetzbar.
Dazu gehören Beratungen zu:
* Betrieblichen Finanzierungen. * Altersvorsorge, die betrieblich veranlasst ist (z.B. betriebliche Altersvorsorge oder Optimierung der Rürup-Rente als Selbstständiger). * Investitionsentscheidungen für das Unternehmen. * Liquiditätsplanung und Cashflow-Management.
Der entscheidende Punkt ist die betriebliche Veranlassung. Solange die Beratung dazu dient, deinen Gewinn zu steigern oder deine betrieblichen Aufwendungen zu optimieren, sind die Kosten absetzbar.
Weitere Beratungskosten: Einzelfallprüfung
Neben den genannten Hauptkategorien gibt es noch weitere Arten von Finanzberatungen, deren Absetzbarkeit im Einzelfall geprüft werden muss:
Erbschafts- und Schenkungssteuerberatung
Kosten für eine Beratung zur Erbschafts- oder Schenkungssteuer sind in der Regel dann absetzbar, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Ermittlung der Steuerlast stehen oder dazu dienen, die Steuerlast zu mindern. Wenn du zum Beispiel ein Erbe erhältst, das steuerpflichtig ist, können die Beratungskosten zur Optimierung der Erbschaftssteuer absetzbar sein.
Beratung zu Scheidungsfolgenvereinbarungen
Wenn eine Finanzberatung im Rahmen einer Scheidung dazu dient, die steuerlichen Auswirkungen von Vermögensaufteilungen oder Unterhaltszahlungen zu klären, kann ein Teil der Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung oder als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie direkt mit der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte in Verbindung stehen. Dies ist jedoch ein sehr komplexes Feld, das unbedingt die Expertise eines Steuerberaters erfordert.
So machst du Beratungskosten in der Steuererklärung geltend
Wenn du der Meinung bist, dass deine Honorarberatungskosten steuerlich absetzbar sind, ist die korrekte Angabe in der Steuererklärung entscheidend:
1. Sonderausgaben: Kosten für Altersvorsorgeberatung trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. 2. Werbungskosten: Kosten für Beratung zu vermieteten Immobilien trägst du in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ein. Wenn es sich um Werbungskosten im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten (z.B. Arbeitnehmer) handelt, dann in der Anlage N. 3. Betriebsausgaben: Als Selbstständiger oder Unternehmer trägst du die Kosten in deiner Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz) ein.
Die Bedeutung der Rechnung
Bewahre alle Rechnungen deines Honorar-Finanzberaters sorgfältig auf. Sie sind der wichtigste Nachweis für das Finanzamt. Achte darauf, dass die Rechnung detailliert ist und klar den Gegenstand der Beratung beschreibt. Eine allgemeine Formulierung wie „Finanzberatung“ ist weniger hilfreich als „Beratung zur Optimierung der Rürup-Rente“ oder „Beratung zur Finanzierung der Mietimmobilie Musterstraße 123“.
Fazit: Die Komplexität der Absetzbarkeit von Finanzberatung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Honorarberatung ist keine pauschale Ja/Nein-Frage. Sie hängt maßgeblich vom Zweck der Beratung ab. Während die Kosten für die allgemeine private Anlageberatung in den meisten Fällen nicht absetzbar sind, bieten sich bei der Altersvorsorgeberatung (als Sonderausgaben) und bei Beratungen im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien oder betrieblichen Tätigkeiten (als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gute Chancen.
Es ist entscheidend, dass der Zusammenhang zwischen der Beratungsleistung und der potenziellen Einkommenserzielung oder den begünstigten Vorsorgeaufwendungen klar und nachweisbar ist. Eine detaillierte Rechnung und eine präzise Dokumentation sind hierbei unerlässlich.
Wir können dir hier nur allgemeine Informationen geben. Die individuellen Gegebenheiten deines Falls können jedoch stark variieren. Für eine verbindliche Einschätzung deiner persönlichen Situation und zur optimalen Gestaltung deiner Steuererklärung empfehlen wir dir dringend, professionelle Honorarberatung in Anspruch zu nehmen, die auch steuerliche Aspekte berücksichtigt, oder einen erfahrenen Steuerberater zu konsultieren. So stellst du sicher, dass du alle dir zustehenden Möglichkeiten nutzt und keine unnötigen Fehler machst.
--- Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, können jedoch keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ersetzen. Stand: 2025.
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Berater findenHäufige Fragen
Ist jede Art von Honorarberatung steuerlich absetzbar?▾
Nein, nicht jede Art von Honorarberatung ist steuerlich absetzbar. Die Absetzbarkeit hängt stark vom Zweck der Beratung ab. Kosten für allgemeine private Anlageberatung sind in der Regel nicht absetzbar, während Beratungen zur Altersvorsorge oder im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien gute Chancen auf Absetzbarkeit haben.
Kann ich die Kosten für meine ETF-Beratung von der Steuer absetzen?▾
Kosten für eine Beratung zur Optimierung deines privaten ETF-Depots oder anderer Kapitalanlagen sind nach aktueller Rechtsprechung (u.a. BFH-Urteile) in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzamt sieht dies als Teil der privaten Vermögensverwaltung an.
Sind Beratungskosten für die Rürup-Rente steuerlich absetzbar?▾
Ja, Beratungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Optimierung einer Rürup-Rente (Basisrente) stehen, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt, da die Beiträge zur Rürup-Rente selbst als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind.
Was muss ich tun, um Beratungskosten in meiner Steuererklärung geltend zu machen?▾
Du solltest eine detaillierte Rechnung von deinem Honorar-Finanzberater erhalten, die den Gegenstand der Beratung klar beschreibt. Diese Kosten trägst du dann je nach Art der Beratung in der entsprechenden Anlage deiner Steuererklärung ein (z.B. Anlage Vorsorgeaufwand für Altersvorsorge, Anlage V für Vermietung & Verpachtung).
Wann sollte ich einen Steuerberater konsultieren?▾
Da die steuerliche Absetzbarkeit komplex ist und von deiner individuellen Situation abhängt, solltest du immer einen Steuerberater konsultieren, wenn du unsicher bist. Er kann dir eine verbindliche Auskunft geben und dir helfen, alle dir zustehenden Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Für individuelle Finanzentscheidungen empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Honorarberater.
SMART Redaktion
Die Redaktion von SMART Finanzberatung recherchiert und schreibt über Honorarberatung, ETFs und unabhängige Finanzplanung.